Widerrufsbelehrung und -recht

 

Für Verbraucher gem. § 13 BGB gilt: Der Vertrag zur Teilnahme an einem Seminar und/oder Veranstaltung ist ein Vertrag im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, der einen spezifischen Zeitraum vorsieht (Seminarzeitraum/Veranstaltungszeitraum).

Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Verbraucher deshalb kein Widerrufsrecht zu, selbst wenn der Vertrag zur Teilnahme außerhalb von Geschäftsräumen und fernmündlich abgeschlossen wurde.

 

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Guntram Neswadba
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